| Gut zu wissen: Ihre individuelle Höhe der Eigenheimzulage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basis eines Anspruchs auf Bauzulage ist, dass
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei der Bemessung der Bauzulage wird zwischen Alt- und Neubauten unterschieden. Die Bemessungsgrundlage sind die Herstellungs- und Anschaffungskosten einschließlich Grund und Boden.
Wann ist das Eigenheim ein Neubau?
Was ist ein Aus- oder Anbau? Als Ausbau gilt die Schaffung neuen Wohnraums, z.B. durch Ausbau des Dachbodens oder Erweiterung der Wohnfläche durch einen Wintergarten, der ganzjährig bewohnbar ist. Die Kinderzulage beträgt jährlich 767 für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird oder für das Ihnen der Kinderfreibetrag zusteht. Wenn Sie den Einbau von Energiesparanlagen planen oder ein Niedrigenergiehaus erwerben möchten, ist der 01.01.2003 Stichtag für die Ökozulage. Zusätzlich zur Bauzulage und Kinderzulage werden für besondere Energiesparmaßnahmen und Niedrigenergiehäuser Zusatzförderungen gezahlt. Energiesparer-Bonus: Maßnahmen wie die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungsanlagen werden besonders gefördert. Der Staat bezuschusst solche Investitionen mit 2% der Kosten für die Anlage und deren Einbau, höchstens jedoch 256 jährlich über einen Zeitraum von 8 Jahren (gleichgültig ob Alt- oder Neubau). Der Einbau muss bis zum 01.01.2003 abgeschlossen sein. Öko-Komponente: Die Förderung von Niedrigenergiehäusern schlägt jährlich mit 205 zu Buche, vorausgesetzt. es handelt sich um Neubauten, die bis zum 01.01.2003 errichtet werden. Dabei muss der Jahreswärmebedarf für das Gebäude den von der Wärmeschutzverordnung 1994 vorgegebenen Wert um mindestens 25% unterschreiten. |